Allgemeine Geschäftsbedingungen der PS Consulting GmbH, Horber Str. 142, 72221 Haiterbach (hier PS Consulting genannt) vom 01.01.2012
1. Vertragsgestaltung
1.1 Verträge zwischen unseren Kunden / Auftraggebern und PS
Consulting über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie
Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
Ergänzend gelten unsere vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor
entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers.
1.3 Die Bindungsfrist unserer Angebote beträgt 30 Tage.
1.4 Mit Vereinbarung eines Termins gilt der Auftrag als gegeben.
2. Leistungen von PS Consulting
2.1 PS Consulting erbringt Leistungen insbesondere in Form von
Trainingsseminaren, Schulungen und Beratungen.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainer- und Beraterleistungen
werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber
und PS Consulting im Einzelnen festgelegt.
2.3 PS Consulting erbringt seine Leistungen durch qualifizierte
Trainer und Berater. Die Erbringung der Leistung ist nicht an eine
bestimmte Person gebunden. PS Consulting kann aus wichtigem
Grund eine andere als die vereinbarte Person zur Erbringung der
Leistung entsenden. PS Consulting stellt dabei die entsprechende
Qualifikation der Person sicher.
3. Honorare und Kosten
3.1 Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer oder Berater ist
unentgeltlich. Weitere Kontaktgespräche dienen in der Regel
schon der Beratung des Kunden und werden mit unseren
Tagessätzen verrechnet.
3.2 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
Ein Seminartag hat üblicherweise 7 Unterrichtsstunden
3.3 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen,
Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben,
die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren
sind, vereinbart. Bei stundenweiser Erbringung der Leistung
beträgt das Stundenhonorar 1/8 des Tageshonorars.
3.4 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Diese
setzen sich wie folgt zusammen: Flug (Economy in Europa, Business
außerhalb Europa). Zug 1. Klasse, PKW 0,50 EUR/km, Hotelkosten auf
Nachweis, Verpflegung pauschal 30,-- EUR pro Person/Tag. Beträgt die
Reisezeit mehr als 4 Stunden berechnen wir pauschal 1/3 unseres
Tagessatzes.
3.5 Bei unseren Seminaren ist eine Kopiervorlage der Unterlagen im Preis enthalten. Bei Herstellung der Unterlagen durch uns berechnen wir 30,-- Euro pro Teilnehmer.
3.6 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3.7 Die Stornierung vereinbarter Termine durch den Auftraggeber ist bis zu sechs Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach berechnen wir 50%, bei Stornierung innerhalb von drei Wochen vor Beginn berechnen wir 100% des Honorars. Hinzu kommen etwaige Stornokosten von Hotel, Flug, Mietwagen o.ä.
3.8 Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto innerhalb 14 Tagen
zahlbar. Hierbei entstehende Bankkosten werden vom
Auftraggeber getragen. Bei längerfristigen Aufträgen erfolgt eine
monatliche Abrechnung für Teilleistungen. Bei abgeschlossenen,
firmeninternen Seminaren erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar
nach der Durchführung.
3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen
Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Geschäftsbedingungen für offene Seminare
4.1 Direkt nach Zusendung der Anmeldung erhalten Sie eine
Auftragsbestätigung. Die Rechnungsstellung erfolgt ca. 3 Wochen
vor Seminardurchführung und ist sofort ohne Abzug zu bezahlen.
4.2 Firmen die drei oder mehr Teilnehmer für ein Seminar
anmelden, erhalten 10 % Nachlass auf die Seminargebühr.
4.3 Die Seminarkosten beinhalten Unterlagen, Kaffeepausen,
Mittagessen und Getränke.
4.4 Die Stornierung der Anmeldung durch den Kunden ist bis zu drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Seminargebühr. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Selbstverständlich ist jederzeit eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers im Seminar durch eine Ersatzperson möglich. Bei Stornierung und einer sofortigen Neubuchung auf das gleiche Seminar, zu einem Termin innerhalb der folgenden 6 Monate, werden 50% des bereits gezahlten Seminarpreises aus der Nichtteilnahme auf den neuen Seminarpreis angerechnet.
4.5 Bei modularen Seminaren ist die volle Seminargebühr für alle
Module vor dem ersten Modul fällig. Eine Rückerstattung bei anteiligem
Fehlen des Teilnehmers in den Modulen ist nicht möglich,
da bei diesen Seminarreihen ein Platz nicht mehr an eine andere
Person vergeben werden kann.
4.6 PSC behält sich vor, das jeweilige Seminar bis 3 Wochen vor Seminarbeginn abzusagen bzw. zu verschieben, insbesondere bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für PSC technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Sicherung der Leistungen
5.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von PS
Consulting bzw. des Trainers an den von diesem erstellten
Werken (Trainingsunterlagen, Vortragsinhalte). Gleiches gilt für Ton- oder
Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung
und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den
Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von
PS Consulting bzw. des Trainers; dies gilt auch für eine interne Wiederholung
des Trainings/Vortrags beim Auftraggeber.
5.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die
Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken
Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das
vom Trainer vorbereitete Material wird den Teilnehmern des
Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der
Bestimmungen der Ziffer 5.1 zur Verfügung gestellt.
5.3 Der Auftraggeber informiert den Trainer/Berater vor und
während der vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche
Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des
Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche
Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
5.4 PS Consulting verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher
geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit
mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach
Beendigung des Auftrages.
5.5 PS Consulting ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der
Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten. Dabei wird PS Consulting
Informationen, die der Kunde als vertraulich bezeichnet hat, nicht gegenüber
Dritten verwenden oder verbreiten.
5.6 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den
Trainer/Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder
sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht
eingehalten werden, ist PS Consulting unter Ausschluss jeglicher
Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem
neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem
ausgefallenen Termin nachzuholen. Weitergehende Ansprüche des
Kunden auf Schadenersatz, Stornokosten oder Reisekosten/-zeiten
der Teilnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten von
PS Consulting oder des Trainers/Beraters läge grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz vor.
6. Haftung
6.1 PS Consulting haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus
welchem Rechtsgrund, für die von seinen Mitarbeiter/innen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine
Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für
vertrags-untypische Schäden ausgeschlossen.
6.2 Die Haftung von PS Consulting für Schäden aus etwa
fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit dem Berater nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des
Beratungshonorars, in jedem Fall auf einen Höchstbetrag von EUR
25.000 je einzelnem Schadensfall.
6.3 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers
gegen den Berater verjähren in einem Jahr. Der Fristbeginn richtet
sich nach dem Gesetz.
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch
die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die
Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen
Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen
Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
7.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt
ausschließlich deutsches Recht.
7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem
Vertrag zwischen Auftraggeber und PS Consulting oder aus diesen
Geschäftsbedingungen ist der Sitz von PS Consulting, soweit dies gesetzlich
zulässig ist.
